Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Installateur und Heizungsbaumeister Torsten Zöke vertreten durch den Geschäftsführer
Herr Torsten Zöke
Schmalkalder Straße 5
99894 Friedrichroda
Telefon : 03623 / 304885
Fax : 03623
/ 200955
Mail :
service@zoeke.de
- im Folgenden kurz Firma und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. erganzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschaft zu Zwecken abschließt, die überwiegendweder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tatigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGBUnternehmer ist eine natiirliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstandigen beruflichen Tatigkeit handelt, § 14 BGB.
2. Widerrufsrecht für Verbraucher
Dem Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1 . Vertragsschluss
1.1
Bestellungen des Kunden bei der Firma, stellen lediglich ein
Angebot an die Firma zum Abschluss eines Vertrages dar.
Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die
Firma.
1.2
Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3
Die Annahme erfolgt durch die Firma mit gesonderter
Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1
Die Firma liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in
Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit
Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den
Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MWSt. und zzgl. Verpackung
und Versandkosten.
3.2
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung
fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf
der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum von der Firma (nachfolgend: Vorbehaltsware)
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma bis zur Erfüllung sämtlicher der Firmagegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Firma erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Firma, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Firma. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die Firma unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Firma ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, der Firma abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, für sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen der Firma hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Firma die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Firma wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr 20% übersteigt.
4 . Gewährleistung
4.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus
einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen
noch beschränkt.
4.2
Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Firma über die Art der
Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall
der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften
Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache
vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3
Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem
Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Firma nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die Firma dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn
nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die
Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von
Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1 . Kosten
1.1.
Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei
Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen
setzen.
1.2
Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche
Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3.
Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur
verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als
verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kosten -
voranschlages erforderlichen Leistungen werden dem
Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt
wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht
verwertet werden können.
1.4.
Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten
der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten
übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren
Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen,
werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren.
Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit
der Reparatur feststellen und die bislang nicht vorn Umfang
des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5.
Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch
einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten
wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6.
Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete
Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für
die Arbeitsleistungen, die Fahrt— und Transportkosten jeweils
gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine
Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen
im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen
Arbeiten und Kosten, einschließlich der Auf— wendungen für
bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Firma kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1
Der Kunde hat die Pflicht, fiir angemessene Arbeitsbedingungen und
die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu
sorgen.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich
der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten
bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur
Erprobung nötig sind.
4.3
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Die
Firma berechtigt, aber nicht verpflichtet, an
seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4
Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen
unberührt.
5. Frist fiir die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1
Die Angaben der Die Firma über Reparatur— oder Montagefristen
beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2
Im Fallen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.
Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen,
Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei
behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und
Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die
Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel
kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach
Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der
Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme
in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von
sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte
wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens
bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkten geltend
zu machen.
7. Erweitertes Pfandrecht
Der Die Firma steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertra- ges in ihren Besitz
gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
ge- macht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Firma
unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Firma
Instandsetzungs oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt
oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung
der Firma für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des
Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen
unterbleibt.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Firma ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Firma und einem Verbraucher—Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher—Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher—Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums fiir
Schlichtung e.V.
Straßburger StraBe 8
77694 Kehl am Rhein
mai1@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 I 795 79 41